top of page
Bellerive Rechtsanwält
Für Privatpersonen
Vertragsgestaltung

Wir gestalten und beurteilen Ihre Verträge, seien diese privater oder geschäftlicher Natur.

Aufgrund unserer grossen Erfahrung brauchen wir dabei das Rad nicht neu zu erfinden.

Natürlich begleiten und unterstützen wir Sie auch bei der Vertragserfüllung und -durchsetzung

Familienrecht

Wir beraten Sie in allen familienrechtlichen Belangen, insbesondere bei Fragen des Ehegüterrechts, der elterlichen Sorge und bei Unterhaltsfragen.

Wir erarbeiten mit Ihnen Konkubinats- und Eheverträge, bei Bedarf verbunden mit vorausschauender Nachfolgeplanung.

Im Konfliktfall vertreten wir Sie in Trennungs- oder Scheidungsverfahren vor Gerichten und Vormundschaftsbehörden.

Arbeitsrecht

Wir entwerfen und überprüfen Ihre Arbeitsverträge, beraten Sie umfassend bei der Gestaltung arbeitsrechtlicher Beziehungen und sichern Ihre Ansprüche bei deren Auflösung.

Im Streitfall vertreten wir Ihre Interessen vor Schlichtungsbehörden und Arbeitsgerichten.

Immobilienrecht

Wir übernehmen Kaufs- und Verkaufsmandate, überprüfen Ihre Vertragsentwürfe und unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit den Banken zur Sicherstellung der Finanzierung.

Wir gestalten Ihre Verträge für Neubauten und Renovationen und setzen Ihre Ansprüche aus mangelhafter Erfüllung gerichtlich durch.

Im Prozess vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Vertragspartnern, Behörden oder Nachbarn.

Steuerrecht

Wir beraten Sie in allen steuerrechtlichen Fragen und vertreten Sie in Rechtsmittelverfahren vor Steuerbehörden in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz.

Wir verhandeln für Sie mit den Steuerbehörden und holen bei Unklarheiten Steuerrulings ein.

Wir unterstützen Sie beim Erstellen von Steuererklärungen und Steuerberechnungen.

Kunstrecht

Wir unterstützen Künstler beim Verkauf ihrer Werke sowie bei der Wahrnehmung und Vermarktung ihrer Urheberrechte.

Institutionen, Galerien und Sammler beraten wir beim Erwerb von Kunstwerken und bei der Investition in Kunst.

Arrest und Vollstreckung

Wir sorgen für die Anerkennung und Vollstreckung in- und ausländischer Urteile in der Schweiz.
Wenn rasches Handeln erforderlich ist, sichern wir Ihre Ansprüche durch das gezielte Verarrestieren (Blockieren) von Vermögenswerten.

Prozessführung

Wir setzen Ihre Rechte und Interessen durch und wehren unberechtigte Ansprüche ab. Im Prozess verfolgen wir eine klare Strategie.

Wo es der Sache dient, ergreifen wir vorsorgliche Massnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Sicherung Ihrer Rechte.

Wir vertreten unsere Klienten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten in der ganzen Schweiz.

Erbrecht

Wir beraten Sie bei der Regelung aller Nachlassangelegenheiten, beim Aufsetzen von Testamenten und Erbverträgen sowie bei der Nachfolgeplanung in Familienunternehmen.

Wir kümmern uns als Parteivertreter oder Willensvollstrecker um die zügige und korrekte Abwicklung von Nachlässen.

Bei Bedarf setzen wir die erbrechtlichen Ansprüche unserer Klienten gerichtlich durch.

Mietrecht

Wir beraten Sie zu allen Aspekten des Mietrechts, namentlich mit Bezug auf Vertragsverhandlung und Vertragsredaktion, Mietzinserhöhung und -herabsetzung, Kündigung und Anfechtung, Ausweisung und Erstreckung.

Wir vertreten Ihre Interessen vor Miet-Schlichtungsstellen und vor Mietgerichten.

Bei Bedarf übernehmen wir für Sie die Vermietung Ihrer Liegenschaft.

Bau- und Verwaltungsrecht

Wir vertreten Sie gegenüber Behörden und Dritten in Baubewilligungs- und anderen Verwaltungsverfahren.

Bei Bedarf setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch.

Institutionen, Galerien und Sammler beraten wir beim Erwerb von Kunstwerken und bei der Investition in Kunst.

Amtshilfe in Steuersachen

Wir beraten Unternehmen und Vermögensverwalter in Amtshilfeverfahren betreffend die Herausgabe von Bankkundendaten an Steuerbehörden.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit dem Schweizer Bankgeheimnis und den Steuerabkommen der Schweiz, insbesondere mit Deutschland, den USA und Grossbritannien.

Mediation

Mediation ist eine rasche und kostengünstige, freiwillige und jederzeit abbrechbare Alternative zur gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Beilegung rechtlicher Streitigkeiten, in der die Parteien durch Unterstützung des neutralen Mediators eine ihren Bedürfnissen und Interessen entsprechende Konfliktlösung erarbeiten.

Die Mediation kann an die Stelle eines gerichtlichen Schlichtungsverfahrens treten, und Zivilverfahren können jederzeit für einen Mediationsversuch unterbrochen werden.

Unsere Anwälte stehen Ihnen als Parteivertreter in Mediationsverfahren zur Verfügung.

Schuldbetreibung

Wir beraten und vertreten Sie bei der Eintreibung offener Forderungen.

Wir sorgen für einen zügigen Fortgang des Betreibungs-, Verwertungs- und Konkursverfahrens.

Bei missbräuchlichem Verhalten des Schuldners verfügen wir über grosse Erfahrung mit
Haftungsdurchgriffen und paulianischen Anfechtungsklagen.

für Pivatpersonen
Für Unternehmen
für Unternehmen
bottom of page